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Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die Leistungen der Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar sind (§ 115 Abs. 1 a SGB XI). Die Veröffentlichung erfolgt über die zwischen den Vereinbarungspartnern in den Pflege-Transparenzvereinbarungen (ambulant/stationär) festgelegten Pflege-Transparenzberichte. Grundlage für diese Berichte sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung. Unser Haus hat bei der aktuellen Qualitätsprüfung im Jahre 2012 vorläufig folgende positive Ergebnis erreicht:
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