Die Landesverbände der Pflegekassen stellen sicher, dass die Leistungen der Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität für Pflegebedürftige und ihre Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar sind (§ 115 Abs. 1 a SGB XI). 

Die Veröffentlichung erfolgt über die zwischen den Vereinbarungspartnern in den Pflege-Transparenzvereinbarungen (ambulant/stationär) festgelegten Pflege-Transparenzberichte. Grundlage für diese Berichte sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung.

Unser Haus hat bei der aktuellen Qualitätsprüfung im Jahre 2012 vorläufig folgende positive Ergebnis erreicht:

Neurologischer Fachpflegebereich für Menschen im Wachkoma (Phase F)

 

 

Normalpflegebereich 

 

 

 

 

 
Haus Am Barkhof | Betreuungs- und Verwaltungs GmbH | Am Barkhof 10 | 27711 Osterholz-Scharmbeck